Richtlinie über die Benützung von öffentlichen Anlagen
Diese Richtlinie Regelt die Vermietung, die Benützung und den Betrieb der Anlagen der Gemeinde Steinhausen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Anlagen dienen dem kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde Steinhausen. Schullokalitäten sowie Turnhallen haben in erster Linie dem Schulbetrieb zu dienen. Soweit es sich mit dem Schul- Musikschulbetrieb vereinbaren lässt, können die Anlagen im Sunnegrund und Feldheim auch gemietet werden.